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ab wann brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

ab der 20 Person die zugriff auf personenbezogene Daten hat.

Ihr Unternehmen ist zur Ernennung eines DSB verpflichtet, wenn mehr als 19 Personen Zugriff auf personenbezogene Daten haben (Zugriff ist z. B. bereits das Versenden von E-Mails an Kunden oder Mitarbeiter).

oder

ab der 1 Person die zugriff sensitive personenbezogene Daten hat.

Sie sind (unabhängig von der Größe Ihres Betriebes) gesetzlich zur Ernennung eines DSB verpflichtet sobald eine einzige Person sensitive personenbezogene Daten gemäß §9 und §10 DSGVO verarbeitet.

Sensitive Daten gemäß §9 und 10§ DSGVO umfassen bspw. Gesundheit, Rasse, Ethnie, politische Meinung, Straftaten, Religion, sexuelle Orientierung, Genetik, oder Bionik.

Öffentliche Stelle

Die Verarbeitung wird von einer Behörde oder öffentlichen Stelle durch-geführt. Ausgenommen sind hiervon Gerichte, die im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit handeln.