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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der IT-LAS, Inhaber Andreas Strömer und den dazu gehörigen Onlineshop

1 Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmung
Abs. 1.1. Sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen, die wir mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen schließen, unterliegen den nachstehenden Bedingungen.
Abs. 1.2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, abweichende oder uns ungünstige ergänzende Bedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir diesen nicht gesondert widersprechen.
Abs. 1.3. Der Vertragsinhalt richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen. Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen. Vertragsänderungen oder -ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Abs. 1.4. Änderungen der Bedingungen werden bei Dauerschuldverhältnissen dem Besteller jeweils schriftlich unter Kennzeichnung der geänderten Bestimmungen mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Besteller das Dauerschuldverhältnis fortsetzt, ohne innerhalb angemessener Frist zu widersprechen.
Abs. 1.5. „Ware“ im Sinne dieses Vertrages sind alle vertragsgemäß dem Besteller zu überlassenden Gegenstände einschließlich Software, auch soweit sie unkörperlich, z.B. durch elektronische Übertragungsmittel zur Verfügung gestellt wird.

2 Angebot, Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlag, Annahmen, Nachtragsangebote
Abs. 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Angebote des Bestellers sind angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben.
Abs. 2.2. An allen dem Besteller überlassenen Unterlagen, insbesondere Datenträgern, Dokumentationen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen nicht für andere als vertragsgemäße Zwecke benutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns unverzüglich frei Haus zurückzugeben, wenn der Vertrag beendet oder soweit der vertragliche Nutzungszweck erfüllt ist. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen und Informationen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Wir sind berechtigt, Unterlagen jederzeit heraus zu verlangen, wenn die Geheimhaltung nicht sichergestellt ist.
Abs. 2.3. Der Besteller ist verpflichtet, unser Angebot sorgfältig auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Das gilt insbesondere für Projektangebote, in denen wir als solche bezeichnete Annahmen getroffen haben, die wir unserer Kalkulation und Leistungsbeschreibung zu Grunde gelegt haben. Treffen derartige Annahmen nicht zu, wird uns der Besteller davon unterrichten, damit wir das Angebot korrigieren können.
Abs. 2.4. Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.
Abs. 2.5. Wird im Auftrag des Bestellers ein Kostenvoranschlag erstellt, so sind die Kosten entsprechend Zeitaufwand vom Besteller zu erstatten.

3 Beschaffenheit der Waren oder Leistungen
Abs. 3.1. Unsere Waren sind ausschließlich für die Nutzung durch Unternehmer bestimmt. Beabsichtigt der Besteller, die von uns erworbene Ware an einen Verbraucher oder an einen Unternehmer zu liefern, der seinerseits Verbraucher mit derartigen Waren beliefert, hat er uns darauf hinzuweisen.
Abs. 3.1.1. Ausgenommen sind Artikel die über die Onlineshops erworben wurden.
Abs. 3.2. Die in unseren öffentlichen Äußerungen, wie Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Werbung und Preislisten enthaltenen Angaben über Eigenschaften gehören nur zur Beschaffenheit, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind. Öffentliche Äußerungen eines dritten Herstellers oder seines Gehilfen gehören nur zur Beschaffenheit der Ware, wenn sie im Vertrag vereinbart sind oder wir sie uns ausdrücklich und schriftlich in öffentlichen Äußerungen zu Eigen gemacht haben. ist.
Abs. 3.3. Wir behalten uns bis zur Lieferung handelsübliche technische Änderungen, insbesondere Verbesserungen vor, wenn hierdurch nur unwesentliche Änderungen in der Beschaffenheit eintreten und der Besteller nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
Abs. 3.4. Angaben zur Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Ware oder Leistung enthalten keine Garantie (Zusicherung) im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB und keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB, wenn wir eine solche nicht ausdrücklich schriftlich übernommen haben.
Abs. 3.5. Wird Ware aufgrund von Vorgaben des Bestellers erstellt oder verändert so sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, diese Vorgaben zu überprüfen. Dem Besteller stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, die auf diese Vorgaben oder vom Besteller verwendete von Dritten gelieferte Hard- oder Software zurückzuführen sind.

4 Ergänzende Bestimmungen zur Beschaffenheit von Software
Abs. 4.1. Vertragsgegenständliche Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Bestellers hergestellt worden ist. Lieferverträge über Software sind daher Kaufverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.
Abs. 4.2. Software wird, wenn nichts anderes vereinbart wird, in einer für das Betriebssystem Microsoft Windows (aktuelle Versionen) geeigneten Fassung geliefert.
Abs. 4.3. Bei Standardsoftware dritter Hersteller liefern wir dem Besteller die Original-Anwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Dokumentation sind wir nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Besteller schon vor Vertragsschluss Einsicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentation. Im Übrigen wird die Dokumentation als Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Besteller eine weitergehende schriftliche Dokumentation, so kann er uns dies vor Vertragsschluss mitteilen. Wir werden ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation erteilen.
Abs. 4.4. Ist Software zu liefern, so sind wir verpflichtet, den Objektcode auf einem Datenträger zu übergeben. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes.
Abs. 4.5. Sind wir zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Besteller dafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Computernetz einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind.
Abs. 4.6. Soweit Hardware von uns geliefert wird, hat der Kunde eine geeignete Hard- und Softwareumgebung insoweit sicherzustellen, als eigene oder von Dritten erworbene Hard- oder Software von uns anzubinden ist.
Abs. 4.7. Die Einrichtung geeigneter Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen, wird von uns weder geschuldet noch geprüft, sondern ist Sache des Kunden.
Abs. 4.8. Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderlichenfalls einstellen. Er wird vor jeder Installation für die Sicherung aller seiner Daten sorgen.

5 Nutzungsrechte
Abs. 5.1. Ist Standardsoftware dritter Hersteller Liefergegenstand, so gelten die Nutzungsbedingungen der dritten Hersteller. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Besteller geschlossen. Wir sind nur Vermittler. Dem Besteller werden diese Nutzungsbedingungen auf Anforderung, auch schon vor Vertragsschluss, zur Verfügung gestellt. Bei Softwareleasing stellen der Leasinggeber und der Besteller in eigener Verantwortung sicher, dass der Leasinggeber über erforderliche Vermietungsrechte verfügt.
Abs. 5.2. Soweit sich nicht aus den Nutzungsbedingungen gemäß vorstehender Ziffer etwas anderes ergibt, gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen.
Abs. 5.3. Der Besteller erhält eine zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche Erlaubnis zur Nutzung der Software. Diese Erlaubnis ist nicht übertragbar. Die Erteilung von Nutzungsrechten an Dritte ist dem Besteller nicht gestattet. Wird keine Netzwerklizenz (=Mehrplatzlizenz) erworben, ist die Nutzung nur auf einem einzelnen Computer gestattet. Bei einem Wechsel der Hardware ist die Software von der bisher benutzten Hardware vollständig zu löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätig halten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardwareeinheit ist unzulässig.
Abs. 5.4. Bei einer Netzwerklizenz gilt dieses Nutzungsrecht für die vereinbarten Einzelplätze des vertraglich bestimmten lokalen Netzwerks. Der Besteller ist verpflichtet, jede Nutzung durch Dritte zu verhindern.
Abs. 5.5. Soweit nicht gesetzlich zwingend anderes vorgeschrieben ist, hat der Besteller nicht die Befugnis, Software oder ihm überlassenes schriftliches Material zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu vermieten, zu verändern oder zu bearbeiten.
Abs. 5.6. Vorhandene Urheberrechtsvermerke oder Registriermerkmale, wie insbesondere Registriernummern in der Software, dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
Abs. 5.7. Soweit die nach Ziff. 1 maßgeblichen Lizenzbedingungen nichts Abweichendes bestimmen, ist die Weiterveräußerung, die Vermietung zu anderen als Erwerbszwecken oder der Verleih der Software sowie jede Überlassung zu selbständiger Nutzung in den gesetzlichen Grenzen und nur unter folgenden zusätzlichen Bedingungen zulässig:
a) die Original-Datenträger werden an den Erwerber oder Nutzer übergeben,

b) Name und Anschrift des Erwerbers oder Nutzers wurden uns von dem Besteller schriftlich mitgeteilt,
c) der Erwerber hat sich mit unseren Lieferungs- und Leistungsbedingungen und den Nutzungsbedingungen dritter Hersteller, deren Standardsoftware in der Software enthalten ist, einverstanden erklärt und
d) der Besteller hat alle ihm verbliebenen Kopien oder Bestandteile der Software von seinem System und sämtlichen externen Datenträgern, einschließlich Sicherungskopien, so gelöscht oder vernichtet, dass ihm keinerlei Nutzungsmöglichkeit an der Software oder deren Bestandteilen verbleibt und uns dies auf Verlangen nachgewiesen werden kann.
Abs. 5.8. Bei schuldhaftem Verstoß des Bestellers gegen die vorstehenden Bestimmungen sind wir unbeschadet anderer Rechte befugt, eine Vertragsstrafe von EUR 20.000 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verlangen.
Abs. 5.9. Dritte im Sinne dieses Punktes sind auch mit dem Besteller verbundene Unternehmen, oder räumlich oder organisatorisch getrennte Einrichtungen, wie etwa Zweigniederlassungen.

6 Preise, Vergütung
Abs. 6.1. Alle Preise gelten in Euro ab Haus zuzüglich Versand-, Versicherungs- und Verpackungskosten sowie der bei Lieferung gültigen Umsatzsteuer inklusive Originalverpackung.
Abs. 6.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Listenpreise, hilfsweise unsere üblichen Preise.
Abs. 6.3. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als sechs Wochen bzw. bei Dauerschuldverhältnissen, die länger als 6 Wochen andauern, sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung oder Lieferung oder für den Personaleinsatz (Lohn- und Lohnnebenkosten) eingetretene Kostensteigerungen durch Erhöhung der hiervon betroffenen Preise in dem zum Ausgleich dieser Veränderungen erforderlichen Umfang an den Besteller weiterzugeben.
Abs. 6.4. Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Werkvertrag, in dem wir Werkunternehmer sind und kündigt der Auftraggeber nach § 649 BGB bevor wir mit der Leistungsausführung begonnen haben, so steht uns eine pauschale Vergütung in Höhe von 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu. Wir sind berechtigt, eine höhere angemessene Vergütung geltend zu machen.
Abs. 6.5. Stellen wir nach Vertragsschluss fest, dass Annahmen nicht zutreffen, die Vertragsbestandteil geworden sind (s. B. Ziff. 6.3), so ist der Besteller verpflichtet, etwaigen Mehraufwand nach den vereinbarten, hilfsweise unseren üblichen Sätzen zu vergüten, wenn wir kein Nachtragsangebot unterbreiten.

7 Zahlungsbedingungen
Abs. 7.1. Der Kunde stimmt zu, dass ihm Rechnungen auch elektronisch übermittelt werden können. Dabei können wir für die Rechnungstellung auch Boten oder Vertreter einsetzen. Die Rechnung wird an die allgemein bekannt gegebene Adresse, Faxnummer bzw. elektronische Adresse gesandt, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren.
Abs. 7.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Ist ein Zahlungstermin nicht vereinbart, so richtet sich der Eintritt des Verzuges nach den gesetzlichen Vorschriften.
Abs. 7.3. Bei Überweisungen richtet sich die Rechtzeitigkeit der Zahlungen nach der Verfügbarkeit für uns. Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln gilt erst nach Einlösung in Höhe des eingelösten Betrages abzgl. aller Spesen als Zahlung. Zur rechtzeitigen Vorlage von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet.
Abs. 7.4. Wir sind berechtigt, Zahlungen auch bei entgegenstehender Tilgungsbestimmung des Bestellers auf die älteste fällige Rechnung zu verrechnen.
7.1 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit bei Bestellungen in den Onlineshops
Abs. 7.1.1. Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.
Abs. 7.1.2. Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Nachnahme, Bankeinzug, Rechnung.
Abs. 7.1.3. Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Soweit wir per Nachnahme liefern, tritt die Fälligkeit der Kaufpreisforderung mit Erhalt der Ware ein.
Abs. 7.1.4. Beim Kauf per Lastschrift ist der Zahlbetrag sofort zur Zahlung per Einzug durch uns von dem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenen Kreditinstitut (das Girokonto) fällig. Hiermit ermächtigen Sie die IT-LAS widerruflich, die von Ihnen durch den Kauf per Lastschrift zu entrichtenden Zahlungen zulasten des Girokontos durch Lastschrift einzuziehen. Wenn das Girokonto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.
Mit der Angabe des Girokontos bestätigen Sie, dass Sie zum Bankeinzug über das entsprechende Girokonto berechtigt sind und für die erforderliche Deckung sorgen werden. Rücklastschriften sind mit einem hohen Aufwand und Kosten für uns verbunden.
Im Fall einer Rücklastschrift (mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen Erlöschen des Girokontos oder unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers) ermächtigen Sie IT-LAS, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 12,00 pro Rücklastschrift zu zahlen. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten. Es wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass durch die Rücklastschrift geringere oder gar keine Kosten entstanden sind. Angesichts des Aufwands und der Kosten für Rücklastschriften und zur Vermeidung der Bearbeitungsgebühr bitten wir Sie im Falle eines Widerrufs oder eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der Lastschrift nicht zu widersprechen. In einem solchen Fall erfolgt nach Abstimmung mit uns die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch Gutschrift.
Abs. 7.1.5. Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag (14 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum) zur Zahlung an uns fällig. Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch uns voraus.

8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung, Teilleistung
Abs. 8.1. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis berechtigt.
Abs. 8.2. Die Abtretung der gegen uns gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Anwendungsbereich des § 354 a HGB.
Abs. 8.3. Teillieferungen, Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, wenn sie für den Besteller nicht unzumutbar sind.

9 Lieferung, Gefahrübergang
9.1. Alle Lieferungen erfolgen ab Haus. Wir übernehmen keine Gewähr für die billigste Versandart.
Abs. 9.2. Unabhängig von der Regelung der Transportkosten geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung mit Auslieferung an die mit der Versendung beauftragte Person auf den Besteller über, auch wenn wir die Versendung selbst durchführen.
Abs. 9.3. Sofern der Besteller vor der Versendung seinen Wunsch mitteilt, werden wir die Lieferung auf seine Kosten durch eine Transportversicherung abdecken.
Abs. 9.4. Bei Bestellungen in den Onlineshops
Abs. 9.4.1. Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig.
Abs. 9.4.2. Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so versenden wir die Ware nicht vor Zahlungseingang.

10 Vorbehalt der Selbstbelieferung, Leistungshindernisse, Annahmeverzug
Abs. 10.1. Da wir Hardware und Standardsoftware bei Lieferanten beziehen, steht unsere Lieferpflicht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung.
Abs. 10.2. Von uns nicht zu vertretenden Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung (s. Ziff. 10.1.), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des Bestellers. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.
Abs. 10.3. Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung der Leistung verhandeln oder wir ein Nachtragsangebot unterbreiten, nachdem sich Annahmen in unserem Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen.
Abs. 10.4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
Abs. 10.5. Nimmt der Besteller Ware nicht fristgemäß ab, sind wir unter Vorbehalt aller weiteren Rechte berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung können wir 10 % des vereinbarten Preises ohne Umsatzsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.

11 Anspruchsgefährdung
Abs. 11.1. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so hat der Besteller bei sonst fehlender Vorleistungspflicht für seine Gegenleistung Sicherheit zu leisten. Besteht unsere vertragliche Pflicht in einer Werkleistung, Dienstleistung oder Lieferung einer für den Besteller zu beschaffenden, nicht jederzeit anderweitig absetzbaren (gängigen) Ware, so können wir von dem Besteller verlangen, dass er in Höhe unserer Beschaffungskosten oder nach unserer Wahl in Höhe von 50 % seiner Gegenleistung vorleistet und für den Restbetrag Sicherheit leistet
Abs. 11.2. Im Übrigen gilt § 321 BGB mit der Maßgabe, dass wir auch bei Gefährdung anderer Ansprüche aus dem gleichen rechtlichen Verhältnis im Sinne von § 273 BGB unsere Leistung verweigern können.
Abs. 11.3. Ist Ratenzahlung vereinbart, so tritt die Fälligkeit der gesamten Restforderung ein, wenn der Besteller sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise im Verzug befindet. Stundungsabreden werden unwirksam, wenn der Besteller mit einer Leistung in Verzug gerät oder die Voraussetzungen des § 321 BGB im Hinblick auf eine Forderung eintreten.

12 Eigentumsvorbehalt
Abs. 12.1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor.
Abs. 12.2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Vandalismusschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss er diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
Abs. 12.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
Abs. 12.4. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt, sofern er die Voraussetzungen für die Weiterleitung der eingenommenen Beträge an uns geschaffen hat und solange nicht die Voraussetzungen der Bestimmung über Anspruchsgefährdung (§ 321 BGB) eintreten. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Auf unser Verlangen ist der Besteller zur Offenlegung der Abtretung und zur Herausgabe der für die Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Informationen an uns verpflichtet.
Abs. 12.5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

13 Haftungsbeschränkung
Abs. 13.1. Haftungsbegrenzung dem Grunde nach
Wir haften nicht für einfache Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für
Abs. 13.1.1. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch mindestens fahrlässige Pflichtverletzung,
Abs. 13.1.2. sonstige Schäden durch mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung oder durch mindestens fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Abs. 13.1.3. Schäden, die in den Schutzbereich einer von uns erteilten Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) fallen.
Abs. 13.2. Haftungsbegrenzung der Höhe nach
Unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind (einfache Erfüllungsgehilfen) ist auf den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und bei Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf die Höhe des Erfüllungsinteresses begrenzt.
Abs. 13.3. Haftung aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und geschäftlichen Kontakten
Dieser Punkt13 gilt auch für Schadensersatzansprüche des Bestellers aus Schuldverhältnissen, die durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrages oder ähnlichen geschäftlichen Kontakten entstehen. Kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Besteller zustande, so verzichtet der Besteller bereits jetzt auf alle Ansprüche, die über die Haftung nach diesem Punkt13 hinausgehen.
Abs. 13.4. Deliktische Ansprüche
Dieser Punkt 13 gilt auch für deliktische Ansprüche des Kunden.
Abs. 13.5. Ansprüche aus übergegangenem Recht
Alle Ansprüche des Bestellers aus übergegangenem Recht sind ausgeschlossen, die über die Haftung nach diesem Punkt hinausgehen. Auf ausländisches Recht kann sich der Besteller bei der Geltendmachung übergegangener Ansprüche nur berufen, soweit der Anspruch auch bei Anwendung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen einschließlich des Punkt 13 begründet ist. Eine weitergehende Haftung aus ausländischem Recht ist ausgeschlossen.
Abs. 13.6. Haftungsbeschränkung zugunsten Dritter
Soweit die Haftung nach diesem Punkt 13 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Abs. 13.7. Freistellung von Ansprüchen Dritter
Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen seiner Erfüllungsgehilfen oder sonstiger von ihm eingesetzter Dritter frei, die über die Haftung nach diesem Punkt 13 hinausgehen, einschließlich Ansprüche aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und geschäftlichen Kontakten.
14 Ansprüche des Bestellers bei Mängeln (Sach- und Rechtsmängel)
Abs. 14.1. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. Rechte des Bestellers wegen Sachmängeln stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Untersuchung und Rüge (§ 377 HGB).
Abs. 14.2. Sachmängel bei gebrauchten Sachen. Beim Kauf gebrauchter Waren sind die Rechte des Bestellers wegen Sachmängeln ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche und Ansprüche aus einer von uns erteilten Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) oder wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben (§ 444 BGB).
Abs. 14.3. Nacherfüllung. Wir sind berechtigt, den Mangel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) zu beseitigen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller den Kaufpreis mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Das Recht des Bestellers auf Schadensersatz bleibt unberührt. Unsere Pflicht, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, ist in jedem Falle ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache, das Recht des Bestellers, Ersatz der Aufwendungen beim Rückgriff zu verlangen (§ 478 Abs. 2 BGB) bleibt hiervon unberührt.
Abs. 14.4. Sachmängel bei zugelieferter Hard- und Software
a) In Abweichung von vorstehender Ziff. 3 gilt bei Lieferung von Hardware und Standardsoftware dritter Hersteller sowie bei Einschaltung Dritter bei Pflegeleistungen, dass wir zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung unsere entsprechenden Ansprüche gegen unseren Lieferanten, den Hersteller oder sonstigen Dritten an den Besteller abtreten können. Der Besteller muss vor der Geltendmachung seines Rechts auf Nacherfüllung durch uns, Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme, Schadensersatz statt der Leistung, Rücktritt oder Minderung unseren Lieferanten oder den Hersteller notfalls gerichtlich auf Nacherfüllung, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme in Anspruch nehmen, es sei denn dies ist für den Besteller unzumutbar.

b) Das Vorstehende gilt auch, wenn wir die Soft- oder Hardware für die Bedürfnisse des Kunden angepasst, konfiguriert oder sonst verändert haben, es sei denn, der Sachmangel ist durch unsere Leistung verursacht worden.
Abs. 14.5. Eingriffe des Bestellers. Im Falle von Eingriffen des Bestellers in die Ware, insbesondere in den Programmcode, die nicht durch die Betriebsanleitung oder sonstige Gebrauchsanweisungen ausdrücklich zugelassen sind, stehen dem Besteller keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn der Besteller uns nicht darlegt und beweist, dass der Mangel nicht auf dem Eingriff beruht.
Abs. 14.6. Verjährung von Ansprüchen wegen Mängeln, soweit nicht durch diese Bedingungen ausgeschlossen.
Abs. 14.6.1. Die gesetzliche Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Abs. 14.6.2. Alle übrigen Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln, insbesondere auf Nacherfüllung, Ersatz von Aufwendungen bei Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren innerhalb eines Jahres.
Abs. 14.6.3. Das Gleiche gilt für Ansprüche wegen Rechtsmängeln mit folgender Ausnahme: Ansprüche wegen eines Mangels, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, verjähren innerhalb von 5 Jahren.

15 Mitwirkung des Bestellers bei Mängeln
Abs. 15.1. Für eine etwaige Nachbesserung hat uns der Besteller die zur Fehlerdiagnose und -beseitigung nötigen Informationen notfalls auf Anfrage mitzuteilen und uns bei Nachbesserung per Datenfernübertragung oder Telefon einen geschulten und kompetenten Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, der an der Nachbesserung mitwirkt. Bei einer Nacherfüllung vor Ort ist uns ungehinderter Zugang zu der mangelhaften Ware zu geben und erforderlichenfalls andere Arbeiten an der Hardware oder im Netz des Bestellers einzustellen.
Abs. 15.2. Der Besteller ist verpflichtet, an Hard- oder Software festgestellte Mängel möglichst detailliert und reproduzierbar anzuzeigen.
Abs. 15.3. Nimmt uns der Besteller auf Nacherfüllung in Anspruch und stellt sich heraus, dass ein Anspruch auf Nacherfüllung nicht besteht (z.B. Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung der Ware, Fehlen eines Mangels), so hat uns der Besteller alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware und der Nacherfüllung entstehenden Kosten zu ersetzen, es sei denn, er hat unsere Inanspruchnahme nicht zu vertreten.
Abs. 15.4. Bei Ausfall des Systems durch einen von uns zu vertretenden Fehler stellen wir die Daten in dem vor dem Ausfall vom Besteller zuletzt durchgeführten Stand der Datensicherung wieder her. Die entsprechenden Daten stellt der Besteller in maschinenlesbarer Form zur Verfügung.
Abs. 15.5. Wird der Besteller wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er uns hierüber unverzüglich zu informieren.

16 Teilleistung
Haben wir von einem dritten Hersteller von Standardsoftware oder Hardware selbst nur eine Teilleistung erhalten, fehlt das Interesse des Bestellers an der Teilleistung nicht, wenn wir eine dem Besteller zumutbare Nacherfüllung mit unseren eigenen Mitteln erbringen. Bei Dokumentationen können wir eine Nacherfüllung auch durch Hotline- Service erbringen.

17 Rückgaberecht
Dem gewerblichen Besteller steht ein vertragliches Rückgaberecht grundsätzlich nicht zu. Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir ihm ein Rückgaberecht ausdrücklich und schriftlich eingeräumt haben. Ein Anspruch auf Einräumung eines Rückgaberechts besteht in keinem Fall. Warenrücksendungen ohne vorherige Vereinbarung eines Rückgaberechts werden ausnahmslos abgelehnt. Wird dem gewerblichen Besteller von uns ein Rückgaberecht eingeräumt, so gilt dieses nur für bereits bezahlte Ware. Ausgenommen von jedem Rückgaberecht ist individuell hergestellte, konfigurierte, angepasste, bearbeitete, Aktions-, Ausverkaufs-, als solche bezeichnete auslaufende, ausgelaufene oder sonstige vom aktuellen Serienstandard abweichende Ware. Das Rückgaberecht erlischt spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Ware und kann wirksam nur ausgeübt werden durch fristgerechte Rücksendung, maßgeblich ist das Eintreffen der Ware bei uns,
Abs. 17.1. bei Software: original verpackt und ungeöffnet, einschließlich Datenträger und Dokumentation.
Abs. 17.2. bei Hardware: der gelieferten Geräte einschließlich Zubehör, Dokumentationen und vollständiger Originalverpackung in unverändertem, insbesondere unbeschädigtem Neuzustand.
Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Dieser wird in seinem eigenen Interesse den sichersten Transportweg wählen und für eine ausreichende Versicherung sorgen. Teilrückgaben von Lieferungen bedürfen gesonderter Vereinbarung.
Abs. 17.3 Bei Bestellungen in den Onlineshops
Widerrufsbelehrung für Verbraucher (i.S. von § 13 BGB)
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

IT-LAS EDV Consulting | Lösungen | Services Andreas Strömer, Vincent-van-Gogh-Ring 30, D-52499 Baesweiler

E-Mail service@it-las.de Fax: +49 (0)2401/6037224

Widerrufsfolgen

Im Falle einer wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückgewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr von IT-LAS Andreas Strömer zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ausschluss des Widerrufsrechtes

Das Widerrufsrecht besteht unter anderem nicht bei geöffneter Schutzfolie der Tonerkartusche, bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind sowie zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten (es sei denn, dass der Kunde seine Vertragserklärung zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten telefonisch abgegeben hat). Dies gilt auch für Software, die auf dem Wege des Download bezogen wurde (Lizenzschlüssel/Seriennummer und Downloadlink bereits versendet).

Ende der Rückgabebelehrung

Bitte beachten

Senden Sie bitte, soweit möglich, die Ware nicht unfrei sondern als frankiertes Paket an uns zurück. Gern erstatten wir Ihnen auch vorab die Portokosten. Vermeiden Sie bitte Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Soweit Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte zur Vermeidung von Transportschäden für eine geeignete Verpackung. Die vorstehenden Modalitäten sind keine Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Rückgaberechtes.
Firmenkunden Widerrufsrecht

Für Unternehmer, Kaufleute, Firmen und öffentliche Einrichtungen gelten die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB).

Der Kunde kann die Vertragserklärung widerrufen, solange er von uns keine Auftragsbestätigung erhalten hat.
Der Widerruf ist zu richten an:

IT-LAS EDV Consulting | Lösungen | Services
Andreas Strömer
Vincent-van-Gogh-Ring 30
D-52499 Baesweiler
E-Mail rma@it-las.de
Fax: +49(0)2401-6037224

Aus Kulanz gegenüber unseren Kunden gestehen wir Ihnen, nach unserem Ermessen einen Widerruf in Einzelfällen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu.

In diesem Falle wird eine Stornogebühr erhoben.

Die Stornogebühr wird wie folgt berechnet:
Bestellwert bis 100 Euro: 15,00 Euro
Bestellwert 101 bis 299 Euro: 30,00 Euro
Bestellwert 300 bis 499 Euro: 45,00 Euro
Bestellwert 500 bis 699 Euro: 75,00 Euro
Bestellwert 700 bis 999 Euro: 95,00 Euro
Bestellwert ab 1.000 Euro: 7% vom Bestellwert
Sofern der Versand erfolgt ist, kommen 20,00 Euro an Bearbeitungspauschale zu der Stornogebühr hinzu.

18 Hard- und Softwarepflege
Für die Pflege von Hard- oder Software bedarf es eines gesonderten Vertrages. Es gelten hierfür unsere Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Hard- und Softwarepflege (siehe http://www.it-las.de/egb).

19 Tätigkeit von Mitarbeitern beim Besteller
Abs. 19.1. Werden Leistungen unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beim Besteller erbracht, so sorgt dieser auf eigene Kosten für geeignete Räumlichkeiten und Ausstattung, soweit wir dies nicht übernommen haben.
Abs. 19.2. Der Besteller hat auf eigene Kosten durch geeignete organisatorische und räumliche Maßnahmen sicherzustellen, dass unsere Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen nicht in den Betrieb des Bestellers eingegliedert werden.
Abs. 19.3. Gegenüber unseren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen steht dem Besteller kein Weisungsrecht zu. Das Weisungsrecht des Bestellers im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen kann nur gegenüber einem unserer gesetzlichen Vertreter oder einer hierfür als vertretungsberechtigt benannten Person ausgeübt werden.

20 Abnahmen
Abs. 20.1. Ist nach Vertrag oder Gesetz eine Abnahme erforderlich, so gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
Abs. 20.2. Auf unseren Wunsch hin sind für abgrenzbare Leistungsteile, die selbständig genutzt werden können, oder für Leistungsteile, auf denen weitere Leistungen aufbauen, Teilabnahmen durchzuführen, wenn die abzunehmenden Leistungsteile gesondert prüfbar sind. Sind alle Leistungsteile abgenommen, so ist die letzte Teilabnahme zugleich die Endabnahme.
Abs. 20.3. Eine Teil- oder Endabnahme gilt spätestens als erklärt, wenn der Besteller nach Ablieferung der Leistung und angemessener Prüfungsfrist nicht innerhalb einer von uns schriftlich gesetzten weiteren Frist die Abnahme unter Angabe von Gründen schriftlich verweigert (Abnahmefiktion).
Abs. 20.4. Gehört zur abnahmebedürftigen Leistung auch die Lieferung von Hardware oder Standardsoftware, so sind wir berechtigt, diese unabhängig von einer Abnahme der Leistung im Übrigen dem Besteller zu berechnen.

21 Export
Für die Beachtung von Exportvorschriften ist der Besteller allein verantwortlich. Wir sind nicht verpflichtet, Ware an Orte zu versenden, für die Exportbeschränkungen gelten. Der Besteller wird andernfalls nach unserer Wahl die Ware an unserem Versende Ort abholen oder eine Ersatzadresse benennen.

22 Verjährungshemmung bei Verhandlungen
Eine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Bestellers bei Verhandlungen tritt nur ein, wenn wir uns auf Verhandlungen schriftlich eingelassen haben. Die Hemmung endet 3 Monate nach unserer letzten schriftlichen Äußerung.

23 Erfüllungsort, Rechtswahl, Vertragssprache, Gerichtsstand
Abs. 23.1. Erfüllungsort ist bei Verträgen mit Kaufleuten für beide Teile der Gerichtsstand Aachen.
Abs. 23.2. Diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem materiellen deutschen Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
Abs. 23.3. Die Vertragssprache ist deutsch.
Abs. 23.4. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens, wobei wir jedoch berechtigt sind, den Besteller an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Gegenüber allen anderen Bestellern wird unser Sitz als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten für den Fall vereinbart, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Abs. 23.5. Die Unwirksamkeit von Bestimmungen in diesen Vertragsbedingungen oder einer sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Leistungsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen. Die Parteien sind bei sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmungen verpflichtet an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommen.

Stand: 2016-01-01